Die KfW-Bankengruppe ist eine historisch entstandene Bank nach dem zweiten Weltkrieg. Sie gilt als staatliche Bank und hat unter anderem die Aufgabe den Wohnungsbau durch staatliche Kredite und Zuschüsse zu unterstützen. Gegründet wurde die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) am 16. Dezember 1948. Ihre damalige Aufgabe war der Wiederaufbau der Bundesrepublik mithilfe von Geldern aus dem europäischen Wiederaufbauprogrammes. Es zählte sogar zu dem historischen “Marshall-Plan”. Unter der Maßgabe der langfristigen CO²-Reduzierung fördert und unterstützt die KfW Eigenheimbesitzer bei der Sanierung und Renovierung Ihrer Häuser. Dadurch soll dem Ziel näher gekommen werden, bis zum Jahr 2020 die CO²-Belastung durch 50 Millarden Euro eingesparte Heizkosten zu reduzieren.

Vor der Sanierung mit Unterstützung eines Energieberaters
Unterschiedliche Fördermöglichkeiten stehen zur Auswahl
Die KfW bietet momentan unzählige Förderungen für Eigenheimbesitzer an, die Ihre Immobilie sanieren wollen und damit Heizkosten und Energiekosten sparen möchten. Dazu zählen grob unterschieden sogenannte Kreditvarianten und sogenannte Zuschussvarianten. Bei der Kreditvariante vergibt die staatliche KfW-Bank zinsgünstige Kredite an Eigenheimbesitzer, damit diese Ihre Immobilien ordentlich und umfassend sanieren können. Dabei wird unterschieden in Einzelmaßnahmen-Förderung, also beispielsweise die Dämmung der Fassade, dem Austausch der Heizungsanlage oder dem Austausch der Fenster. Oder der KfW-Effizienzhaus-Förderung, bei der das später komplett sanierte Hause einen vorgegebenen Energiestandard vorweisen muss. Bei der KfW-Effizienzhaus-Variante werden die Immobilienbesitzer durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss belohnt. Denn wer einen gewissen Effizienzhaus-Standard erreicht, erhält bis zu 12,5 % Tilgungszuschuss nicht rückzahlbar auf seinen bestehenden Kreditvertrag. Der Mindestzuschuss bei Erreichen eines KfW-Effizienzhauses 115 beträgt immer noch 2,5%. Im idealen Fall bedeutet dies dank des nicht rückzahlbaren Zuschusses einen effektiven Jahreszins von -0,04%. (Kein Schreibfehler) Also sozusagen eine Geldanlage und kein Kredit. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen erhalten Immobilienbesitzer keinen Zuschuss, können aber trotzdem von den zurzeit äusserst günstigen Zinsen profitieren.
Zinsen so niedrig wie noch nie
Die Zinsen, die regelmäßig an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden, betragen zurzeit sowohl bei der Einzelmaßnahmenförderung als auch bei der Eiffzienzhaus-Förderung zurzeit 1,0%. Inflationsbereinigt kann man diese Kreditvariante durchaus als zinslosen Kredit bewerten. Die Beantragung der einzelnen Förderungen geht über die Hausbank. Verschiedene Banken vermitteln nicht gerne günstige KfW-Kredite, sondern versuchen lieber hauseigene Kreditangebote zu verkaufen. Dabei werden gern Halbwahrheiten über angeblich nicht gegebene Flexibilität oder unangebrachte Zinsbindung bei den KfW-Angeboten bemängelt. Fakt ist, dass die Zinsen bei der KfW entweder 5 Jahre oder 10 Jahre festgeschrieben werden können. Dabei besteht innerhalb des ersten Zinsbindungszeitraum jederzeit die Möglichkeit von kostenfreien Tilgungen. Das ist sehr flexibel. Die KfW räumt den Eigenheim-Besitzern je nach Kreditvariante auch tilgungsfreie Anlaufjahre ein, je nach Laufzeit des Kreditvertrags beträgt dies entweder 1,2 oder 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufzeit bucht die KfW am Ende eines Quartals zum 15. des Monats die Annuität des Kredits vom Referenzkonto ab. Also am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Nach der Sanierung mit Unterstützung eines Energieberaters
Zugelassenen Energieberater bei der Sanierung hinzuziehen
Egal für welche Variante sich der Hausbesitzer entscheidet, er benötigt für alle Fördermöglichkeiten den Nachweis eines Sachverständigen, in der Regel ein staatlich zugelassener Gebäude-Energie-Berater. Einen Sachverständigen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Beraterliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.